Das Löschgruppenfahrzeug 8 (kurz: LF 8) ist das kleinste jemals genormte Löschgruppenfahrzeug der deutschen Feuerwehren. Es wurde nach DIN 14530 Teil 7 genormt, welche 1991 außer Kraft trat. Seine Beladung war in der Regel allein auf die Brandbekämpfung ausgerichtet und umfasste auch eine vierteilige Steckleiter.
Man unterschied das LF 8 schwer (im Regelfall mit Allradantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen) und das LF 8 leicht (in der Regel mit Straßenantrieb und einem zulässigen Gesamtgewicht von 5,99 Tonnen). Mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 7,5 Tonnen konnten beide Varianten mit einem Führerschein der Klasse 3 gefahren werden. Um auch bei Verkehrsunfällen eingesetzt werden zu können, konnte es in der Allradversion mit einer Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung ausgeliefert werden und hatte dann ein zulässiges Gesamtgewicht von 9 Tonnen.