Häufig behindern Gaffer auch noch Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang anders als das Fotografieren überlebender Unfallopfer nicht strafbar. Diese Lücke im Strafrecht haben wir jetzt geschlossen. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.'' Bundesjustizministerin Christine Lambrecht über das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes zum 01.01.2021
Quelle: @bundesjustizministerium